Achtung vor irreführenden Angeboten von „Expo-Guide"
Wir haben Kenntnis davon, dass zahlreiche Aussteller aufgefordert wurden, für einen „Expo-Guide" Firmendaten abzugleichen und in einem beigefügten Auftragsformular zu vervollständigen oder richtig zu stellen. In dem Anschreiben heißt es hierzu, dass dies zur Aktualisierung der bestehenden Daten im Ausstellerverzeichnis notwendig sei, um den Besuchern eine problemlose Kontaktaufnahme mit Ihrem Unternehmen zu ermöglichen.
Wenn Sie der Aufforderung von „Expo-Guide" nachkommen
schließen Sie mit der Expo-Guide einen drei Jahresvertrag für die
Veröffentlichung der Firmendaten ab. Dieser Vertrag verursacht jährliche
Kosten in Höhe
von € 1.181,00. Wir stellen hiermit ausdrücklich klar, dass
wir in keinerlei Vertragsbeziehungen
zu Expo-Guide stehen. Wir haben diese weder ermächtigt noch in sonstiger Form
veranlasst, an unsere Aussteller heranzutreten, um Daten für ein
Ausstellerverzeichnis zu aktualisieren. Wenn in einem Einzelfall eine solche
Aktualisierung erforderlich ist, bitten wir Sie, dass Sie sich direkt an uns
wenden.
Wenn Sie bereits das Auftragsschreiben für Expo-Guide unterzeichnet und auf diese Weise einen Vertrag abgeschlossen haben sollten, raten wir Ihnen dringend, Ihre Erklärung unverzüglich wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Darüber hinaus sollten Sie den Vertrag kündigen, um eine Bezugsverpflichtung für die Zukunft auszuschließen.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Urteil des LG Köln vom 04.07.2007,
Az. 9 S 44/07. Danach kann die Angebotsannahme zur Eintragung in ein Internetverzeichnis trotz Nennung der monatlichen/ jährlichen Kosten wegen arglistiger Täuschung anfechtbar sein, wenn sich aus dem Angebot mittels Aufmachung und Formulierung ansonsten eine Täuschung hierüber ergibt. Schließlich sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt kontaktieren, um eine Zahlungspflicht zu überprüfen.Angebote anderer Verlage bzw. Messepublikationen stehen nicht im Zusammenhang mit Veranstaltungen unseres Hauses!
Das AgenturHaus GmbH




